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   BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82   

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https://dejure.org/1984,17338
BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82 (https://dejure.org/1984,17338)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1984 - 1 ABR 6/82 (https://dejure.org/1984,17338)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 1 ABR 6/82 (https://dejure.org/1984,17338)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAG 35, 239 = AP Nr. 2U zu § 59 HGB; Senatsbeschluß vom 2. August 1983 - 1 ABR 3/81 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Auffassung im Schrifttum (vgl. BAG 35, 239, 28 = AP Nr. 2ä zu § 59 HGB; Zöllner, Arbeitsrecht, 3- Aufl., 1983, § 5 II 3 = S. 575 Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 5. Aufl. 1983, § 13 II 1 = S. 50 mit weiteren Nachweisen; kritisch dazu aus rechtspolitischer Sicht Farthmann, Festschrift für HI1- ger/Stumpf, S. 177, 192 ff.).

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAG 35, 239 = AP Nr. 2U zu § 59 HGB; Senatsbeschluß vom 2. August 1983 - 1 ABR 3/81 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Entscheidend ist vielmehr die Art der an einem solchen Gerät zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. den oben bereits genannten Beschluß des Senats vom 2. August 1983 - 1 ABR 3/81 -, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG, in dem es lediglich um die tarifgerechte Eingruppierung des Arbeitnehmers, also um die schlichte Anwendung des Tarifvertrages auf einen vorgegebenen Sachverhalt und damit um bloßen Normenvollzug geht, der einzu gruppierende Arbeitnehmer nicht zu beteiligen ist, weil die Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren keine präjudizielle Wirkung für einen zwischen dem betreffenden Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber auszutragenden Eingruppierungsrechtsstreit entfaltet und der Arbeitnehmer deshalb vom Ausgang des Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht in seiner Rechtsstellung berührt wird (vgl. die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Senatsbeschlüsse vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - und vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 57/80 -).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.1981 - 12 TaBV 71/81
    Auszug aus BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Anhörung vom 14. Februar 1984 durch den Präsidenten Professor Dr. Kissel, die Richter Dr. Sei densticker und Matthes sowie die ehrenamtlichen Richter Janzen und Dr. Münzer beschlossen: Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 1981 - 12 TaBV 71/81 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 6/82
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG, in dem es lediglich um die tarifgerechte Eingruppierung des Arbeitnehmers, also um die schlichte Anwendung des Tarifvertrages auf einen vorgegebenen Sachverhalt und damit um bloßen Normenvollzug geht, der einzu gruppierende Arbeitnehmer nicht zu beteiligen ist, weil die Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren keine präjudizielle Wirkung für einen zwischen dem betreffenden Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber auszutragenden Eingruppierungsrechtsstreit entfaltet und der Arbeitnehmer deshalb vom Ausgang des Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht in seiner Rechtsstellung berührt wird (vgl. die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Senatsbeschlüsse vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - und vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 57/80 -).
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